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Anwaltszwang im Unterhaltsrecht – was für ein Mist ist denn das?!?

Na super, neuerdings – um genau zu sein seit dem 1.9.2009 –  „kann nur ein Rechtsanwalt … wirksam Antragserwiderungen einreichen sowie Anträge stellen und weitere Erklärungen abgeben„.

Vielen Dank! Im vorliegenden Fall geht es darum, dass die Gegenseite behauptet der Antragsgegener (Vater) verfügt über einen Nettoverdienst von über 1500 Euro und solle Kindesunterhalt in Höhe von 105% (Zahlbetrag 353 Euro) zahlen. Allerdings sitzen mathematische Legastheniker in des Gegenanwalts Büro und somit stimmt der errechnete Betrag natürlich nicht.

Jetzt wollte sich der Unterhaltspflichtige dem Ganzen natürlich entgegenstellen, denn es geht ja schließlich um einen monatlichen Mehrbetrag von 22 Euro. Dies macht eine völlig ungerechtfertigte Jahresmehrbelastung in Höhe von 264 Euro aus.

Doch durch den nun seit 1.9.2009  geltenden Anwaltszwang im Unterhaltsrecht muss der Unterhaltspflichtige wohl nun in den sauren Apfel beißen und Ungerechtigkeit walten lassen, da alleine schon die Erstberatung bei einem Anwalt im Familienrecht durchaus mal mit 200 Euro zu Buche schlagen kann. Das ist eine zum Himmel schreiende Ungerechtigkeit und niemand macht etwas dagegen in diesem Land.

Vor etwa zwei Jahren hat der Anwalt der Gegenseite denselben hirnrissigen Antrag vor Gericht gestellt. Der Unterhaltspflichtige ist gut vorbereitet bei Gericht erschienen und hat natürlich „gewonnen“, da die Gegenseite einfach zu tief im Unrecht wühlt.

Nun muss man aufgrund des § 114 FamFG einen für den Unterhaltspflichtigen kostenpflichtigen Anwalt hinzuziehen um zu seinem Recht zu kommen. Eine Frechheit sowas!

Hier im Trennungsfaq-Forum regen sich die Teilnehmer ebenso auf und verstehen diese Entscheidung verständlicherweise nicht. Ich möchte an dieser Stelle den Beitrag von „P“ (steht vermutlich für Papa) hier zitieren, die Quelle nannte ich ja oben in der Verlinkung zu trennungsfaq.de.

Die neue Anwaltspflicht fürs Unterhaltsrecht ab 1.9. wird sofort tiefgreifende Auswirkungen haben. Das betrifft rund 25% aller Gerichtsverfahren. In den Rückmeldungen und persönlichen Anfragen wird oft erklärend geschrieben, man wäre schon bei mehreren Anwälten gewesen, die hätten einen mit ihrer Schludrigkeit, Unfähigkeit nur noch tiefer reingeritten und nun wolle man sich selbst informieren, es ohne Anwalt probieren.

Das ist in Zukunft nicht mehr möglich. Recht zu bekommen, wird auch viel teurer: Nimmt man nur die Türklinke eines Anwalts in die Hand, kostet das gleich mal die Erstberatungsgebühr von über 200 EUR. Die weiteren Kosten summieren sich je nach Streitwert noch weit höher, wenn tatsächlich geklagt wird, eine Klage wegen Kindesunterhalt der unteren Stufen verursacht über 600 EUR Anwaltskosten.

Beratungshilfe für Mittellose wird meistens nicht gewährt. Die Gerichte gehen bei Kindesunterhalt automatisch davon aus, dass er gezahlt werden muss und lehnen Prozesskostenhilfe und damit auch Beratungshilfe wegen Erfolglosigkeit pauschal ab. Deswegen gab es bereits Klagen bis zum BVerfG hoch, z.B. Beschluss vom 14.12.2006, Az.: 1 BvR 2236/06. Regelmässig ist es aber so, dass diese BVerfG-Entscheidungen zugunsten Unterhaltspflichtigen „erodieren“, d.h. auf den unteren Ebenen immer weniger beachtet werden, mit der Behauptung hier liege eine (eigentlich irrelevante) Ausnahme vor ins Leere laufen lassen.

Wer ohne Anwalt vor Gericht erscheint, der ist nicht antragsberechtigt, er darf nur zuhören, wie ein Versäumnisurteil gegen ihn gesprochen wird. Der gegnerische Antrag gilt als akzeptiert.

Für diejenigen, die Prozesskostenhilfe bekommen sollten, muss gelten: Klagen, klagen, klagen um dem Staat Kosten zu verursachen. Dem eigenen Anwalt sehr genau auf die Finger sehen, ihn keinesfalls als Verbündeten betrachten, sondern als Koffer, den man auch noch mitschleppen muss. (….. Anmerkung: Dieser Satz wurde entfernt, da unsachlich) Wer ohnehin pleite ist, sollte sich auch für den Anwalt nichts abringen, sondern die Rechnung unbezahlt auf den Haufen mit den Unterhaltsschulden werfen. (….. Anmerkung: Dieser Satz wurde entfernt, da unsachlich)

Zypries hat ihren Berufskolleginnen aus der Robenzunft da ein tolles Geschenk gemacht. Irgendwie muss der kranke deutsche Wasserkopf mit einer der höchsten Anwaltsdichten in Europa ja noch grösser werden und gerechtfertigt will er auch sein. Versprochen hat sie mal, ein paar Scheidungen ohne Anwalt zu genehmigen; herausgekommen ist eine unbedingte neue Anwaltspflicht für einen ganzen Rechtsbereich, der hunderttausende von Fällen ausmacht. Genau derselbe Stil ihrer anderen „Reformen“. Bald wird sie nicht mehr Ministerin sein, sondern mit einer fetten Pension in der Sonne liegen.

Langsam fühle ich mich vom deutschen Rechtsstaat entmündigt und weiß an dieser Stelle auch erst einmal nicht weiter. Die Zweitfamilie bleibt im Übrigen auch wieder einmal durch diese Gesetzesänderung auf der Strecke. Denn der Trend Gerechtigkeit zu bekommen obliegt nun langsam tatsächlich nur denen, die es sich leisten können.

  1. Familienrechtler
    29. August 2013 um 11:19

    Vielleicht sollte man ohne Erfahrung im Unterhaltsrecht, der Realität an den Gerichten und ohne Kenntnis der Vergütungsregeln davon absehen, andere durch inhaltlich falsche Postings zu verunsichern.

    Zum einen ist gerade das Unterhaltsrecht eine hochkomplexe Materie, die sich nicht in der Fingerübung Düsseldorfer Tabelle erschöpft, sondern nur unter Berücksichtung aktuellster Rechtsprechung pp. zu meistern ist.

    Zum anderen zahlt man den eigenen Anwalt nur im Falle des Unterliegens oder ggfs. im Rahmen einer anteiligen Kostentragung bei Vergleichsschluss pp., bekommt man (teilweise) Recht, zahlt (anteilig) der Antragsteller.

    Der Hinweis, Beratungshilfe werde nicht gewährt, ist schlicht falsch und ist durch die Anwaltspraxis zu widerlegen. Ein Großteil der Unterhaltsangelegenheiten laufen aussergerichtlich über die Beratungshilfe und dann erfolgt eine Vergütung des Anwalts iHv. entweder EUR 35,70 oder EUR 99,96. D.h., dass der Anwalt die aussergerichtliche Tätigkeit pro bono erbringt, da hierdurch gerade die eigenen Kosten gedeckt sind.

    Die Höhe der Erstberatung ist gesetzlich gedeckelt, in der Regel überschreitet eine Erstberatungsgebühr nicht EUR 50,00, zudem fällt diese Gebühr nur an, wenn anschließend eine Mandatierung nicht erfolgt, andernfalls fällt das erste Gespräch in die Kosten der aussergerichtlichen Tätigkeit (s. ggfs. Beratungshilfe).

    Gegen Vorschuss im Familienrecht arbeitet kein seriöser Anwalt, es sei denn, es bestehen Unwägbarkeiten in der Sache und der Anwalt hat den Mandanten auf ein besonderes Risiko hingewiesen.

    Nur am Rande sei erwähnt, dass die wirtschaftlichen Voraussetzungen der Beantragung von Verfahrenshilfe kein Freibrief für willkürliche Anträge sind, da Voraussetzung der Bewilligung darüber hinaus auch eine hinreichende Erfolgsaussicht in der Sache ist,

    Der Aufruf gegen Anwälte „tätlich“ zu werden und der Unsinn mit dem Haus in der Toskana, relativiert für mich die Aussage- und Überzeugungskraft der übrigen Aussagen und zeigt mir, dass der Verfasser weder die gerade im Familienrecht weit überwiegende Fällen hervorragender und enger Zusammenarbeit zwischen Mandant und Anwalt kennt, noch bereit ist, ausserhalb von Vorurteilen und Clichées zu denken. Sollten der Verfasser schlechte Erfahrungen mit seinem Anwalt gemacht haben, sollte die Einsichtsfähigkeit dazu ausreichen, diese nicht zu generalisieren.

    Bezüglich der Politik- Geschenke an die „Robenzunft“ weise ich darauf hin, dass das Vergütungsrecht (auch in der Höhe) im Wesentlichen aus den 70er stammt (!?).

    Es tut mir aufrichtig leid, wenn Einzelnen der Eindruck entsteht, „durch den deutschen Rechtsstaat entmündigt“ zu werden, aber dieser Eindruck entsteht meiner Erfahrung nach entweder aus Unkenntnis der Regelungen, aus eigenen Fehlern in der Wahrung der eigenen Rechte oder aus der mangelnden Aufklärung von Sachverhalten und Rechtssituation durch die Beteiligten, hier natürlich auch durch Anwälte. Der Schlüssel zu einer Abhilfe ist meiner Ansicht nach ein Mehr an Vertrauen und Aufklärung und Bemühung, in keinem Fall aber die Verbreitung von falschen Informationen und negative Stimmungsmache.

    • Christine Schmied
      9. Juli 2018 um 10:37

      Gerne sende ich Ihnen Gerichtsurteile 2017 die die Entmündigung von Jugendlichen vom Staat beweißen. Dies ist keine negative Stimmungsmache, sondern Gesetzes- und sittenwidrige Urteile. Erpressung und Nötigung bei Scheidungen. Ich wurde gezwungen und genötigt auf meinen Unterhalt zu verzichten. Ich hatte eine Scheidung, eine Erb Verteilung und Unterhaltsklage eines behinderten Jugendlichen noch dazu gefordert durch die ARGE. Die Kosten des Verfahrens 2300 E durch das Verlieren des Prozesses, wurden durch RA Bernauer Dingolfing (Anwalt des vaters) sofort in die Zwangsvollstreckung gebracht, obwohl die ARGE Hamburg dies bezahlen müsste. Alles Amtsgericht Landau/Isar und nur mit Betrug durch Gerichte und Anwälte.

  2. 29. August 2013 um 16:21

    Zuerst einmal möchte ich mich für die im Zitat vorkommenden wirklich unsachlichen Stellen entschuldigen. Diese habe ich nun weitestgehend entfernt. Ich möchte klarstellen, dass ich auch eine sehr gute Anwältin hatte und somit wäre bewiesen, dass in dieser Branche durchaus auch Kompetenz vorhanden ist.

    Familienrechtler :

    Vielleicht sollte man ohne Erfahrung im Unterhaltsrecht, der Realität an den Gerichten und ohne Kenntnis der Vergütungsregeln davon absehen, andere durch inhaltlich falsche Postings zu verunsichern.

    Das sehe ich genauso. Dazu gehört jedoch auch dieser Kommentar.

    Zum einen ist gerade das Unterhaltsrecht eine hochkomplexe Materie, die sich nicht in der Fingerübung Düsseldorfer Tabelle erschöpft, sondern nur unter Berücksichtung aktuellster Rechtsprechung pp. zu meistern ist.

    Zum anderen zahlt man den eigenen Anwalt nur im Falle des Unterliegens oder ggfs. im Rahmen einer anteiligen Kostentragung bei Vergleichsschluss pp., bekommt man (teilweise) Recht, zahlt (anteilig) der Antragsteller.

    Der Hinweis, Beratungshilfe werde nicht gewährt, ist schlicht falsch und ist durch die Anwaltspraxis zu widerlegen. Ein Großteil der Unterhaltsangelegenheiten laufen aussergerichtlich über die Beratungshilfe und dann erfolgt eine Vergütung des Anwalts iHv. entweder EUR 35,70 oder EUR 99,96. D.h., dass der Anwalt die aussergerichtliche Tätigkeit pro bono erbringt, da hierdurch gerade die eigenen Kosten gedeckt sind.

    Hier hat der Forenbeitragersteller und auch der Unterhaltspflichtige des Blogartikels andere Erfahrungen gemacht. Der Blogartikel spiegelt natürlich die Meinung eines Einzelnen wieder und es kann durchaus möglich sein, dass es auch andere Fälle gibt. Im vorliegenden Fall wurden Beihilfeanträge und sämtliche Möglichkeiten der finanziellen (anwaltlichen) Unterstützung durch die Rechtspfleger abgeschmettert und verneint.

    Die Höhe der Erstberatung ist gesetzlich gedeckelt, in der Regel überschreitet eine Erstberatungsgebühr nicht EUR 50,00, zudem fällt diese Gebühr nur an, wenn anschließend eine Mandatierung nicht erfolgt, andernfalls fällt das erste Gespräch in die Kosten der aussergerichtlichen Tätigkeit (s. ggfs. Beratungshilfe).

    Im Blogartikel steht „bis zu 200 Euro“ und was die gesetzliche Deckelung angeht liegt diese wohl laut meinen Recherchen bei 190 Euro netto. Insofern, da der Artikelersteller Verbraucher ist, hätte man den Betrag auch noch höher ansetzen können.

    Nur am Rande sei erwähnt, dass die wirtschaftlichen Voraussetzungen der Beantragung von Verfahrenshilfe kein Freibrief für willkürliche Anträge sind, da Voraussetzung der Bewilligung darüber hinaus auch eine hinreichende Erfolgsaussicht in der Sache ist,

    Richtig ist hier, dass die Bewillung wohl Erfolgsaussichten haben muss. Jedoch werden durch die hohe Wahrscheinlichkeit der Aussicht auf Prozesskostenhilfe aus meiner Erfahrung heraus überdurchschnittlich viele Anträge (auch solche ohne Erfolgsaussicht) gestellt. Anders ist beispielsweise die obige, dem Anwalt wohl bewusste, Unterschreitung der Wesentlichkeitsgrenze (Gott Sei Dank gibt es so etwas) nicht zu erklären.

    Der Aufruf gegen Anwälte “tätlich” zu werden und der Unsinn mit dem Haus in der Toskana, relativiert für mich die Aussage- und Überzeugungskraft der übrigen Aussagen und zeigt mir, dass der Verfasser weder die gerade im Familienrecht weit überwiegende Fällen hervorragender und enger Zusammenarbeit zwischen Mandant und Anwalt kennt, noch bereit ist, ausserhalb von Vorurteilen und Clichées zu denken. Sollten der Verfasser schlechte Erfahrungen mit seinem Anwalt gemacht haben, sollte die Einsichtsfähigkeit dazu ausreichen, diese nicht zu generalisieren.

    Da stimme ich überein. Diese Argumentation ist unsachlich und wurde dementsprechend vom Blogartikelersteller entfernt.

    Bezüglich der Politik- Geschenke an die “Robenzunft” weise ich darauf hin, dass das Vergütungsrecht (auch in der Höhe) im Wesentlichen aus den 70er stammt (!?).

    Es tut mir aufrichtig leid, wenn Einzelnen der Eindruck entsteht, “durch den deutschen Rechtsstaat entmündigt” zu werden, aber dieser Eindruck entsteht meiner Erfahrung nach entweder aus Unkenntnis der Regelungen, aus eigenen Fehlern in der Wahrung der eigenen Rechte oder aus der mangelnden Aufklärung von Sachverhalten und Rechtssituation durch die Beteiligten, hier natürlich auch durch Anwälte. Der Schlüssel zu einer Abhilfe ist meiner Ansicht nach ein Mehr an Vertrauen und Aufklärung und Bemühung, in keinem Fall aber die Verbreitung von falschen Informationen und negative Stimmungsmache.

    Fakt ist, dass es eine Anwaltspflicht gibt. Allein diese Tatsache – und hier kann man nichts schön reden – ist für mich als Bürger nicht nachvollziehbar. Ich bin durchaus der Meinung, dass ich mich in diesem Bereich doch selbst vertreten kann. Meine Steuererklärung ist von der Komplexität her wohl ähnlich gelagert und diese muss ich auch alleine erstellen. Aber im Unterhaltsrecht, darf ich nicht für mich sprechen. Es mag sein, dass ich meine Verteidigung vielleicht nicht auf dem selben Qualitätslevel führen kann, jedoch sollte dies nicht bedeuten, dass ich es überhaupt nicht machen darf!

    • Christine Schmied
      18. Oktober 2017 um 19:44

      Ich hatte zwei tolle Anwältinnen, die wurden total verheizt. Der Text von oben ist schlicht weg Propaganda und Verarschung von den tatsächlichen Betroffenen – unseren Kindern – es geht hier nicht um >Hühner, sondern um Kinder Nicht um Geld sondern um die Ausbildung zu Fachkräften in unserer Gesellschaft, die einmal die Renten der Alten bezahlen sollen.

  3. 2. September 2013 um 23:04

    Vielen Dank Herr Hensel für den Link. Ein sehr interessanter Artikel.

  4. Christine Schmied
    18. Oktober 2017 um 10:34

    OLG München Richterin Dr. Götz und Amtsgericht Landau/Isar Richterin Knispel gehen noch einen Schritt weiter.

    Es gibt für einen jungen Mann ab 18. Lebensjahr keinen Erst Ausbildungs Unterhalt.

    Da mein Sohn, (zeitgleich sein Bruder auch, in Hamburg wurde Vater innerhalb von 2 Monaten zu Unterhalt verurteilt, der Bruder wurde darin schon einberechnet) in Behindertenschulen war, war er mit 18 noch Schulpflichtig.

    Der Unterhalt wurde bewusst verzögert. Der Quali hätte nur gemacht werden dürfen – mit Gerichts Psychologischem Gutachten zwecks Eignung. Er bestand den Realschul Abschluss und wegen massivem Mobbing in der Schule bekam er das ABI nicht. Da der Vater nicht bezahlte musste die Mutter mit Erwerbsminderungsrente – Schwerbehindert einen Weg finden, um Beiden Söhnen die Schulausbildung zu ermöglichen. Vater schuldet der Mutter 20 000 E Unterhalt. Er war 45 Jahre BMW Dingolfing. Eine Tai zu kaufen war ihm wichtiger.

    Die Richterinnen hatten laut Gerichtsurteil keine Lust in die Akte der Rechtsanwältin der Mutter und auch deren finanziellen Verhältnisse zu schauen.

    Rechtsanwältin B. (Name vom Blogbetreiber entfernt…) Dingolfing hat diese Gerichtsurteile durchgebracht. Diese Anwältin ist bestimmt gut, für manche Väter, denen es so geht wie mir als Mutter. Sie ist der Meinung Väter müssen entlastet werden und sind für die Ausbildung der Kinder nicht zuständig.

    Was man von den Richterinnen halten kann – geht nach Hause hinter dem Herd – da könnt ihr nicht so viel verpatzen.

    Die Rechtsanwältin hat mich wegen Beleidigung verklagt, da ich ihr schrieb, Sie sei eine faule und Gesetzeswidrige Anwältin. Das Verfahren wurde eingestellt.

    • 18. Oktober 2017 um 11:48

      Hallo Christine,
      danke erst einmal für Deinen Kommentar. Leider passt das so nicht ganz zusammen und entspricht nicht der Wahrheit. Die Eltern sind sehr wohl für ihr in Ausbildung befindliches Kind zum Barunterhalt verpflichtet. Somit ist die Aussage falsch. Wenn der Sohn kein Anspruch auf Unterhalt gehabt hätte, dann wären auch keine Unterhaltsschulden aufgelaufen. Zum „Eintreiben“ der Unterhaltsschulden gibt es für den Unterhaltsberechtigten (oder dessen Vertretung, z. B. die Mutter) genug Möglichkeiten. Selbstverständlich gibt es auch genug Urteile, die erst einmal nicht „gerecht“ sind, davon kann ich ein Lied singen, aber dass die Richter nicht die Akten lesen ist natürlich schon ein harter Vorwurf.

      Und ganz ehrlich: Die gegnerische Anwältin persönlich zu beschimpfen macht es wirklich nicht besser. Den Aufwand der Klage wegen Beleidigung hättest Du Dir wirklich sparen können.

      Trotzdem wünsche ich Dir natürlich noch viel Glück für die Zukunft und hoffe, dass Du noch etwas von den Unterhaltsschulden erhältst.

      • Christine Schmied
        9. Juli 2018 um 10:45

        Ich sende gerne die Gerichtsunterlagen. Da steht SCHRIFTLICH drin, die Richterin hatte keine Lust in die Finanzen der Mutter zu schauen. Vater brachte nie Einkommenssteuer Nachweiße.
        Ich habe die Anwältin nicht beschimpft. Es sind Tatsachen. Sie hat mich wegen Beleidigung angezeigt und kam nicht durch, da ich im Recht war und bin.
        Ich hatte ARGE 2 und später Erwerbs Minderungs Rente.

        • Christine Schmied
          9. Juli 2018 um 10:59

          Ich wurde verurteil für meinen Sohn mit Behinderungen, zu Unterhalt BAR, Wohnen Essen ectr. . die Summe könnte ich mir selbst aussuchen. Da ich Erwerbs Minderungs Rente erhielt, musste ich noch dazu verdienen. da ja der Unterhalt von 2011 bis 2017 verzögert wurde. Konnte ja schlecht meinen Beiden Söhnen sagen, dass Quali und Realschule bis Gymnasium sie später machen sollten. Jetzt wird die Erwerbs Minderungs Rente mir rückwirkend berechnet wegen zuviel Einkommen. Also ca. 40 000 E Schulden für mich mit 62 Jahren. Da fällt Dir wohl nichts mehr ein. Das Gerichtsurteil in >Hamburg für meinen jüngeren Sohn, war Euro mäßig auf Hinblick des Unterhaltes zweiter Sohn gekürzt. Als betrog man uns doppelt. Ich habe kein Geld mehr um die Erstausbildung meiner Söhne zu finanzieren. Also wurden zwei Voraussichtliche ARGE Bezieher hier mutwillig produziert.

      • Christine Schmied
        9. Juli 2018 um 11:34

        Die Gegnerische Anwältin hat ein Verfahren bei der Anwaltskammer. Die beiden ersten Gegnerischen Anwälte, die das Ganze 4 Jahre verzögerten, machen kein Familienrecht mehr. Außerdem ist die RA Bernauer aus Dingolfing auf meinen EX hereingefallen und sie ist wirklich für Männer zu empfehlen, da auch manchen Männern nachhaltig geholfen werden muss.

  5. Christine Schmied
    18. Oktober 2017 um 19:08

    Ich bin gerne bereit, Dir die Unterlagen zu versenden. Ich weiß, man kann es nicht glauben, aber es ist wahr – ich habe diese Urteile . melde auf Faice book ; lasett lasett ich sende es Dir. Die Gerichte sind so gesetzeswidrig es muss auch vielen Männern geholfen werden – aber vielen Kindern.
    Die Merkel will, dass die deutschen Jugendlichen keine Ausbildung mehr erhalten.
    Mein Ex ist nur Werkzeug sonst nichts. Ich benötige kein Glück – ich hatte es und das ist genug fürs Leben. Tel. 04072966196 Ich habe diese Urteile – egal wem es dienlich ist er bekommt diese. Christine Schmied

    • Christine Schmied
      9. Juli 2018 um 10:46

      Auf Faice book Kontakt Christine Gabrielle Schmied

  6. Christine Schmied
    18. Oktober 2017 um 19:14

    Hallo, Dein komentar ist sehr lieb, fühle mich auch nicht angekurbelt. habe schon ganz andere Sachen in dieser Richtung hinter mir. Du würdest Dich in Deutschland nicht mehr sicher fühlen, wenn Du mein Wissen hättest. Aber Du bist auf der richtigen Linie. Bin ganz froh, wenn einer anzweifelt.Geh mich an, habe Skepsis und frage.Ist alles o.k. -das schlimmste ist Stille Es ist schrecklich, wenn man sieht, was wirklich läuft. Christine Schmied

  7. Christine Schmied
    18. Oktober 2017 um 19:22

    Mein Ex sollte bei ca. 4000 E netto, 600 E für seine zwei Söhne bezahlen.Diese Urteil gilt auch für andere Fälle – wo es Rechtens ist. Also ich geb die Aktennummer heraus für Männer, die abgezoggt werden. Bin zwar eine Frau, aber ich weiss, wie Frauen sich verhalten können. Bin halt mal die geschädigte aber das Urtei, das ich habe ist Bindend für Deutschland. Düsseldorfer Tabelle gilt ab 18. Lebensjahr nicht mehr. Geht zu der Anwältin Bernuer <landau<7isar, die hilft <männern. Was ich als Frau auch nicht abwerten darf. Sagt, ihr kommt von mir.Christine Schmied

  8. Christine Schmied
    18. Oktober 2017 um 19:37

    Hallo, bin total Habby, dass Du der Meinung bist, dass ich Lüge. Diesist aber die Wahrheit. Wenn beim Olg München solche Urteile gemacht werden, dann müssen wir Bürger dies für uns benutzen, Männlein oder Weiblein – diese Urteile sind bindend für Deutschland . Was ist Gerechtigkeit – wir bekommen diese sowieso nicht – also wer diese Urteile für sich benötigt bekommt sie .- Es sind Grundsachurteile und Bindend für alle Gerichte. Macht mal Euer Gehirn auf – Wehrt Euch gegen Ungerechtigkeit und Korruption Männer wehrt Euch – bin durch dummen Zufall in Eure Liga gerutscht: Frauen gegen Frauen und Kinder – je dümmer und krimineller der Mann desto mehr sind Frauen für ihn. Aber 80% der Männer sind nicht in diesem Sektor.

  9. Roswitha Schäfer-Neubauer
    8. Juli 2018 um 16:15

    Anwaltszwang wird auf einer Seite von und für Juristen wie ein fettes Weihnachtsgeschenk gefeiert, und mehr denn je bleibt Recht auf der Strecke für Mütter mit Kleinkind(ern), die um Unterhalt kämpfen. Zypries hatte sich wohl an Müttern raechen wollen??
    Ebenso skandalös der Passus, daß Unterhaltsverzicht sozusagen „lebenslang“, ohne Rücksicht auf Verluste… Und ohne das Recht und die Chance, nachprüfen zu lassen, wie ein Unterhaltsverzicht einer Mutter zustande gekommen ist. Das darf nicht so bleiben!! Gibt es bereits Vorkaempferinnen auf diesem Gebiet??

    • Christine Schmied
      9. Juli 2018 um 10:23

      Von OLG München Ri.Dr. götz und Amtsgericht Landau/Isar habe ich Gerichtsurteile von 2017 wonach ein Vater mit 4000 – 5000 E später 2500 E Netto Einkommen ohne Einkommens Steuer nachweiß keinen Unterhalt ab 18. Lebensjahr bezahlen muss. Gerne versende ich diese Urteile. Was dem Einen schadet, kann Anderen nützlich sein. Beiweiß, dass in Deutschland Gesetzes- und sittenwidrige Urteile erstellt werden und vom OLG bestätigt werden.

    • Christine Schmied
      9. Juli 2018 um 11:08

      Ich wurde bei der Scheidung gezwungen auf den Unterhalt zu verzichten. Das Haus erhielt de Ex, da ich in ein Frauenhaus flüchten musste. Ich war in der Scheidungszeit mit 5 Kindern Obdachlos.

  10. P.K
    6. März 2019 um 22:58

    Da stimme ich voll zu! Gesetzliche kosten wie GEZ oder Versicherungen die sein müssen oder Auto mit all den Kosten damit man zur Arbeit kommt um seine Unterhaltspflicht nachzukommen werden einfach nicht berücksichtigt! Genauso, wo soll man eine Wohnung warm in Köln für 480€ finden, einfach lächerlich! Wo werden die Väter unterstütz die zahlen wollen, aber denen nichts mehr zum eigenen Leben bleibt?! Echt schade!!

  1. 3. Juni 2016 um 10:23

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