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Unterhalt volljähriges priviligiertes Kind

14. Oktober 2014 21 Kommentare

Und weiter geht’s im Takt. Nachdem der Unterhaltstitel bis zum 18. Lebensjahr begrenzt war und ich auch immer noch keine Adresse meines Kindes erhalten habe, (das müsste ich wohl einklagen) geht es nun mit diesem Brief des fachlich meiner Meinung nach völlig inkompetenten Anwalt weiter. Die Anrede spar ich mir und lege gleich los:

Aufgrund der mir vorliegenden Jugendamtsurkunde vom 01/2014 sind Sie verpflichtet Unterhalt in Höhe von 105 % des jeweiligen Mindestunterhalts der jeweiligen Altersstufe zu zahlen.

Schwachsinn, die JA-Urkunde ist befristet und nach der muss ich gar nichts mehr zahlen. Lernt man denn sowas nicht auf der Anwaltsschule? Aber es geht noch weiter:

Da mein Mandant kein eigenes Konto besitzt werden Sie aufgefordert, weiterhin Zahlungen des monatlich geschuldeten Unterhalts auf das Ihnen bekannte Konto der Mutter zu leisten.

Was um alles in der Welt ist so schwer daran dem Bub zu sagen er soll ein kostenloses Schülerkonto bei der Spaßkasse eröffnen? Wahnsinn…

Mit Erreichen der Volljährigkeit im September 2014 sind von Ihnen nicht mehr 356,00 €, sondern 423,00 € monatlich im voraus zu bezahlen. Für den Monat September 2014 ergibt dies eine Nachzahlung in Höhe von 67,00 €. Diesen Betrag und den Unterhalt für den Monat Oktober 2014 sowie fortlaufend bis zum Schulende haben Sie weiterhin zu leisten. Vorsorglich füge ich Ihnen nochmals in Kopie die Schulbescheinigung des Gymnasiums in XXX bei, die Sie bereits über das Landratsamt XXX erhalten haben.

Hier ist natürlich der Betrag von 423 Euro völlig aus der Luft gegriffen. Da setzt sich ein Anwalt anscheinend auch gerne mal mit 3 Zahlenwürfel an den Tisch und schreibt dann einfach die Zahlen ab, die gewürfelt wurden. Von einer Berechnung ist natürlich ist dem Schreiben weit und breit nichts zu sehen und in der Düsseldorfer Tabelle kommt der Betrag schon gar nicht vor. Danke auch für die veraltete Kopie der Schulbescheinigung, welche natürlich für das letzte Jahr galt.

Danach gilt XXX als privilegiertes Kind, sodass der Barunterhalt ausschließlich von Ihnen als Vater zu erbringen ist und die Mutter meines Mandanten nach wie vor Betreuungsunterhalt leistet.

Alder Falder! Hier geht’s natürlich total ab. Wo um alles in der Welt war der Anwalt in der Uni? Lernt man da nicht vorher mal ein Buch zu lesen oder Google anzuschmeißen? Soll das ein Einschüchterungsversuch sein? Jetzt bin ich aber vor lauter Inkompetenz total eingeschüchtert. Natürlich ist das totaler Quatsch, was der Anwalt hier zum Besten gibt und die Mutter ist mit Eintritt der Volljährigkeit des Kindes genauso barunterhaltspflichtig wie der Vater.

Dann wird noch schnell eine Frist gesetzt und mit den Worten

Es wäre bedauerlich, wenn mit Ablauf dieses Termins das Familiengericht beauftragt werden müsste.

abgeschlossen. Ohh, ja. Eigentlich hätte ich es ja auf diesen Termin beim Familiengericht mit seinem Schwachsinn ankommen lassen. Aber was solls, jetzt habe ich das halt doch an meine Fachanwältin(! – Wichtig!) gegeben.

Bin gespannt.

UPDATE 25.01.2015:

Sodele, Klageschrift liegt nun vor. Selten so ne Schwachsinnige Klage gesehen. Aber naja. Ich geh‘ mal kurz auf die wildesten Punkte ein:

1. Das Geburtsdatum meines Sohns liegt im September. Folglich habe ich im September auch noch den bereits per Jugendamt beurkundeten Betrag im September natürlich gezahlt. Trotzdem wird in der Klage der Monat September nochmals mit aufgeführt.

3. Warum wollte der gescheite Anwalt einen Jugendamtstitel über den von meiner Anwältin berechneten Betrag, wenn er dann eh die Klage einreicht?!?

4. Achso, plötzlich lautet der geforderte Unterhaltsbetrag 376 Euro und für September bis Dezember 393,44 Euro.

Bin gespannt wie das ausgeht.

UPDATE 21.05.2015:

Jetzt hat der Doofbatz von Kläger-Anwalt auch noch die Klage beim falschen Gericht eingereicht. Dieser Umstand ist dem Gericht etwa 4 Tage vor dem anberaumten Gerichtstermin aufgefallen. Warum nicht früher? Ich habe mit dem Richter gesprochen und dieser hat mir wirklich einen vernünftigen Eindruck gemacht. Dies lag darin Begründet, dass der Anwalt meines Sohnes, der ja nicht möchte, dass ich die Adresse meines Sohnes erfahre, ebendiese nicht in der Klageschrift genannt hat. Somit war nun der Wohnort des Klägers dem Gericht nicht bekannt und der Richter ging davon aus, dass der Anwalt weiß, was er tut.

Leider weit gefehlt. Aufgefallen ist die falsche Zuständigkeit nach Einreichung der Prozesskostenhilfe des Klägers (meines Sohnes) mit der kompletten Anschrift.

Ein neuer Termin ist für Mitte Juni angesetzt und ich werde euch natürlich auf Stand halten.

UPDATE 03.06.2016:

Im September 2015 (Asche über mein Haupt) war nun die Gerichtsverhandlung, welche dann mit einem Vergleich bei 285 Euro monatlich endete. D.h. die Berechnung des Richters lag hier deutlich mehr bei dem von mir ausgerechneten und auch bereits gezahlten Betrag als die völlig unrealistische Forderung der Gegenseite.

Leider war es nun so, dass sich auf gegenseitige Kostenaufhebung geeinigt wurde. Dies bedeutet, dass jeder seine Anwaltskosten selbst trägt. Ich weiß ehrlich gesagt nicht, warum man die Kosten nicht  im Verhältnis der ursprünglichen Forderung aufteilen kann, aber ok. Somit habe ich hier noch zusätzlich einen Tausender gezahlt. Mal ganz abgesehen davon, dass ich deutlich besser vorbereitet war als die Vertretung meines Anwalts 🙂 Hier werde ich mich versuchen trotz Anwaltszwang selbst zu vertreten.

Also bezüglich der gegenseitigen Kostenaufhebung würde ich mich beim nächsten mal vorher etwas tiefer informieren. Gerne darf auch kommentiert werden wie die Abrechnung hier normalerweise funktioniert.

Diesen Monat läuft im Übrigen der Jugenamtstitel aus, da dieser bis zum Ende der Schulzeit begrenzt war. Das Urteil der Unterhaltszahlung hat im Übrigen keine solche „Begrenzung“. Auch dies wäre ein Punkt, den ich beim nächsten Mal vom Familienrichter geklärt haben wollt.

Nun werde ich meinen Sohn anschreiben und mitteilen, dass der Unterhalt ab nächsten Monat wegfällt, da mir kein weiterer Nachweis über die Berechtigung Unterhalt zu empfangen vorliegt. Wie dies juristisch ausgedrückt wird, weiß ich leider nicht.

Ich bin auf jeden Fall wieder einmal gespannt wie es weiter geht.

Update 15.06.2016

Sodele, heute bin ich erst einmal vom Gericht „zur Kasse“ gebeten worden, sprich: Ich soll, bevor das werte Gericht für mich tätig wird erst einmal 381 Euro Vorschuss zahlen. Ehrlich gesagt bin ich ein bisschen Baff, dass es sowas überhaupt gibt. Hier werde ich mal Rechtsbehelf der Erinnerung einlegen. Was immer das heißen mag.

Weiterhin habe ich natürlich nun schriftlich den Hinweis auf den Anwaltszwang vorliegen. Hier wird §114 Abs. 1 FamFG angeführt. Weiterhin heißt es, dass meine Anträge somit rechtlich unwirksam sind. Ich habe nun Herrn Hensel (siehe Kommentar zum Artikel „Anwaltszwang im Unterhaltsrecht“ ) angeschrieben und um Hilfe gebeten und hoffe nun, dass er sich meldet.

Selbstverständlich geht es hier dann weiter…. to be continued…

Update 23.06.2016

Herr Hensel hat sich leider nicht gemeldet und somit weiß ich nicht was ich bezüglich des Anwaltszwangs tun soll. Ich habe mich nun (auch nach Rücksprache mit meiner Anwältin) dazu entschlossen die Unterhaltszahlung einzustellen. Es besteht allerdings die Gefahr einer Vollstreckung, allerdings müsse die Kosten dann hierfür mein Sohnemann tragen.

Ich bin nun gespannt.

 

 

 

Anwaltszwang im Unterhaltsrecht – was für ein Mist ist denn das?!?

Na super, neuerdings – um genau zu sein seit dem 1.9.2009 –  „kann nur ein Rechtsanwalt … wirksam Antragserwiderungen einreichen sowie Anträge stellen und weitere Erklärungen abgeben„.

Vielen Dank! Im vorliegenden Fall geht es darum, dass die Gegenseite behauptet der Antragsgegener (Vater) verfügt über einen Nettoverdienst von über 1500 Euro und solle Kindesunterhalt in Höhe von 105% (Zahlbetrag 353 Euro) zahlen. Allerdings sitzen mathematische Legastheniker in des Gegenanwalts Büro und somit stimmt der errechnete Betrag natürlich nicht.

Jetzt wollte sich der Unterhaltspflichtige dem Ganzen natürlich entgegenstellen, denn es geht ja schließlich um einen monatlichen Mehrbetrag von 22 Euro. Dies macht eine völlig ungerechtfertigte Jahresmehrbelastung in Höhe von 264 Euro aus.

Doch durch den nun seit 1.9.2009  geltenden Anwaltszwang im Unterhaltsrecht muss der Unterhaltspflichtige wohl nun in den sauren Apfel beißen und Ungerechtigkeit walten lassen, da alleine schon die Erstberatung bei einem Anwalt im Familienrecht durchaus mal mit 200 Euro zu Buche schlagen kann. Das ist eine zum Himmel schreiende Ungerechtigkeit und niemand macht etwas dagegen in diesem Land.

Vor etwa zwei Jahren hat der Anwalt der Gegenseite denselben hirnrissigen Antrag vor Gericht gestellt. Der Unterhaltspflichtige ist gut vorbereitet bei Gericht erschienen und hat natürlich „gewonnen“, da die Gegenseite einfach zu tief im Unrecht wühlt.

Nun muss man aufgrund des § 114 FamFG einen für den Unterhaltspflichtigen kostenpflichtigen Anwalt hinzuziehen um zu seinem Recht zu kommen. Eine Frechheit sowas!

Hier im Trennungsfaq-Forum regen sich die Teilnehmer ebenso auf und verstehen diese Entscheidung verständlicherweise nicht. Ich möchte an dieser Stelle den Beitrag von „P“ (steht vermutlich für Papa) hier zitieren, die Quelle nannte ich ja oben in der Verlinkung zu trennungsfaq.de.

Die neue Anwaltspflicht fürs Unterhaltsrecht ab 1.9. wird sofort tiefgreifende Auswirkungen haben. Das betrifft rund 25% aller Gerichtsverfahren. In den Rückmeldungen und persönlichen Anfragen wird oft erklärend geschrieben, man wäre schon bei mehreren Anwälten gewesen, die hätten einen mit ihrer Schludrigkeit, Unfähigkeit nur noch tiefer reingeritten und nun wolle man sich selbst informieren, es ohne Anwalt probieren.

Das ist in Zukunft nicht mehr möglich. Recht zu bekommen, wird auch viel teurer: Nimmt man nur die Türklinke eines Anwalts in die Hand, kostet das gleich mal die Erstberatungsgebühr von über 200 EUR. Die weiteren Kosten summieren sich je nach Streitwert noch weit höher, wenn tatsächlich geklagt wird, eine Klage wegen Kindesunterhalt der unteren Stufen verursacht über 600 EUR Anwaltskosten.

Beratungshilfe für Mittellose wird meistens nicht gewährt. Die Gerichte gehen bei Kindesunterhalt automatisch davon aus, dass er gezahlt werden muss und lehnen Prozesskostenhilfe und damit auch Beratungshilfe wegen Erfolglosigkeit pauschal ab. Deswegen gab es bereits Klagen bis zum BVerfG hoch, z.B. Beschluss vom 14.12.2006, Az.: 1 BvR 2236/06. Regelmässig ist es aber so, dass diese BVerfG-Entscheidungen zugunsten Unterhaltspflichtigen „erodieren“, d.h. auf den unteren Ebenen immer weniger beachtet werden, mit der Behauptung hier liege eine (eigentlich irrelevante) Ausnahme vor ins Leere laufen lassen.

Wer ohne Anwalt vor Gericht erscheint, der ist nicht antragsberechtigt, er darf nur zuhören, wie ein Versäumnisurteil gegen ihn gesprochen wird. Der gegnerische Antrag gilt als akzeptiert.

Für diejenigen, die Prozesskostenhilfe bekommen sollten, muss gelten: Klagen, klagen, klagen um dem Staat Kosten zu verursachen. Dem eigenen Anwalt sehr genau auf die Finger sehen, ihn keinesfalls als Verbündeten betrachten, sondern als Koffer, den man auch noch mitschleppen muss. (….. Anmerkung: Dieser Satz wurde entfernt, da unsachlich) Wer ohnehin pleite ist, sollte sich auch für den Anwalt nichts abringen, sondern die Rechnung unbezahlt auf den Haufen mit den Unterhaltsschulden werfen. (….. Anmerkung: Dieser Satz wurde entfernt, da unsachlich)

Zypries hat ihren Berufskolleginnen aus der Robenzunft da ein tolles Geschenk gemacht. Irgendwie muss der kranke deutsche Wasserkopf mit einer der höchsten Anwaltsdichten in Europa ja noch grösser werden und gerechtfertigt will er auch sein. Versprochen hat sie mal, ein paar Scheidungen ohne Anwalt zu genehmigen; herausgekommen ist eine unbedingte neue Anwaltspflicht für einen ganzen Rechtsbereich, der hunderttausende von Fällen ausmacht. Genau derselbe Stil ihrer anderen „Reformen“. Bald wird sie nicht mehr Ministerin sein, sondern mit einer fetten Pension in der Sonne liegen.

Langsam fühle ich mich vom deutschen Rechtsstaat entmündigt und weiß an dieser Stelle auch erst einmal nicht weiter. Die Zweitfamilie bleibt im Übrigen auch wieder einmal durch diese Gesetzesänderung auf der Strecke. Denn der Trend Gerechtigkeit zu bekommen obliegt nun langsam tatsächlich nur denen, die es sich leisten können.

Neue Petition gegen die Düsseldorfer Tabelle 2010

Vornweg gesagt: Ich bin der Letzte der Herrn Lehmanns Lage nicht nachvollziehen kann, jedoch ist eine Petition wie diese wohl eher gleich im Ansatz nicht sehr erfolgversprechend. Der Text wurde weniger mit Fakten als denn mit viel zu vielen Emotion angereichert. Erschwerend kommt hinzu, dass in einem Textverarbeitungsprogramm wie Word wohl sehr viel rot unterkringelt sein dürfte.

Nichts desto Trotz tut Herr Lehmann wenigstens etwas und stellt sich zur Wehr. Es ist zwar etwas ungeschickt aber dennoch wird deutlich, dass es doch recht viele Menschen wie Herrn Lehmann gibt und die diese Petition – Rechtschreibfehler hin oder her – durch Mitzeichnung unterstützen. Hier nun der Petitionstext:

Der Deutsche Bundestag möge eine zeitgemäße und sozial gerechte Berechnung von Kindesunterhalt beschließen.

Druch das Wachstumsbeschleunigungesetz und Änderung der DüsseldorferTabelle ergibt sich eine noch nie dawesene Erhöhung des Kindesunterhalts. Das am 01.01.2010 gültige Gesetz soll helfen leichter eine neue Familie aufzubauen? Wie mit weniger Geld, das einem durch unüberlegte Gesetzesänderungen, es immer schwerer gemacht wird überhaupt noch über genügend Finanziellemittel zu verfügen einen regelmäßigen kontakt zum eigenen Kind aufrecht zuerhalten.
Die Erhöhungen der letzten Jahre und das gleichbleiben des Eigenbedarfs führt immer mehr zu einer Klufft zwischen Unterhaltspflichtigem und Unterhaltsberechtigtem. Unterhaltspflichtige werden immer mehr in die soziale ecke getrieben. Ebensfalls ist die Berechnungsgrundlage (mutter mit 2 kindern) nicht mehr Zeitgemäß, eine willkürliche Aufstufung um 2 Einkommensstufen bei nur einem Kind ( wie in sehr vielen Fällen) ist ungerecht. Es Bleibt immer weniger Geld über durch permernet steigenden Unterhalt und dagegen schwach steigende Gehaltserhöhungen. Desweitern werden wichtige dinge wie Hausrat und Unfallversicherung nicht berücksichtigt, allerdings bei der Steuerrückvergütung berücksichtigt was dem Einkommen vollangerechnet wird. Es ist zwingend Notwendig die Berechnugsgrundlage zu überarbeiten und zu berücksichtigen was tatsächlich an Bargeld inc.Kindergeld auf das Konto des Erziehenden Elternteils kommt. Mit unterhalt allein is es nicht getan, Fahrtkosten,Lebensmittel und Unternehmungen wie Zoo-, Kino- oder Jahrmarktbesuch gehen weiter zu lasten des Barunterhaltspflichtigem wofür erst einmal auch Geld da sein muß.
Ich selbst kann es mir kaum leisten den kontakt zu meinem Kind regelmäßg stattfinden zulassen. Ist es denn nur wichtig das Geld gezahlt wird?
Wie soll man sich am Leben des KIndes aktiv Beteiligen.
ICH möchte wieder Vater sein und nicht nur noch den lieben Geldonkel spielen.
ICH möchte wieder am Leben meines Kindes teihaben und nicht nur als Zaungast dienen. (Quelle: epetitionen.bundestag.de)

Der Link zum Mitzeichnen findet sich unter dieser Adresse: https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=8973

Nebenbei angemerkt: Gibt es denn keinen von der Erhöhung der Düsseldorfer Tabelle betroffenen Rechtsanwalt oder Journalist welcher so einen Text mit Links aus dem Ärmel schüttelt? Warum schließen sich denn die bekannten „großen“ Vereine nicht mal kurz?

Um das Ganze dann auch zu erleichtern stell ich jetzt kurzentschlossen mal eine Liste der betreffenden Organisationen (bzw. Multiplikatoren) zusammen und bitte doch diese durch Kommentare kräftig zu erweitern, damit bei der nächsten Petition bereits im Vorfeld kräftig die Werbetrommel gerührt werden kann. So schwer kann es doch nicht sein an Mitzeichner zu kommen?!?

Hier nun die Liste von Organisationen, welche sich (u.a.) für unterhaltszahlende Väter (bzw. Elternteile) einsetzen:

Die Liste erhebt natürlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit, jedoch denke ich, dass sie als gute Ausgangsbasis für eine breit angelegte PR-Maßnahme dienen kann.

Vielleicht schafft es ja eine der zukünftigen Petitionen über die 50.000 Mitzeichnerhürde zu springen um es so in die öffentliche Ausschußsitzung zu schaffen.

UPDATE: Vom ISUV-Verband geht eine neue ePetition an den Start. Selbstverständlich rufe ich hiermit alle Blogleser auf diese Petition mitzuzeichnen.

Hier nun der Link zur Petition: https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=10463

Hier der Original-Wortlaut der Petition vom Pressesprecher des Interessenverbandes ISUV:

Was muss einer Unterhaltszahlerin/einem Unterhaltszahler bleiben – Höhe des Selbstbehaltes – Art der Festsetzung des Selbstbehaltes

Der Bundestag möge beschließen, dass der Selbstbehalt der Unterhaltsverpflichteten gesetzlich entsprechend sozialrechtlichen Grundsätzen geregelt wird, wobei insbesondere das Lohnabstandsgebot zu beachten ist. Dabei sind individuelle Wohnkosten und Umgangskosten zu berücksichtigen.

Begründung:

Der derzeit geltende notwendige Selbstbehalt führt nach Erhöhung der Unterhaltsbetragssätze der Düsseldorfer Tabelle zu einer unverhältnismäßigen Belastung des barunterhaltspflichtigen Elternteils. Die Selbstbehaltssätze des Unterhaltsverpflichteten werden von den Oberlandesgerichten nach eigenem Ermessen festgelegt. Die letzte Erhöhung erfolgte in 2005. Sie entsprach schon damals nicht dem sozialhilferechtlichen Mindestbedarf (vgl. Schürmann, FamRZ 2005, 148; Riegner, FÜR 2006, 328). Das Verfahren der Festlegung der Selbstbehaltssätze durch die Oberlandesgerichte verstößt gegen die Grundsätze des Urteils des BVerfG vom 9. 2. 2010 – 1 BvL 1/09 u. a. (Hartz IV-Gesetz), weil es nicht transparent und sachgerecht ist und nicht zu einem realitätsgerechten Ergebnis führt.

Da sich die Unterhaltshöhe gem. § 1606 Abs. 3 BGB nach der Lebensstellung des nicht betreuenden Elternteils richtet, verbietet sich schon aus Gründen der Gesetzessystematik auch die Annahme eines absoluten Selbstbehaltes. Neben einem festen Grundbedarf ist die Höhe des Selbstbehaltes an die individuellen Verhältnisse des Unterhaltsverpflichteten anzupassen.

Die derzeit im Eigenbedarf des Unterhaltsverpflichteten anerkannte Warmmiete in Höhe von 360,00 Euro entspricht nicht der wirtschaftlichen Realität.

Der barunterhaltspflichtige Elternteil, der regelmäßig auch das Wochenendumgangsrecht wahrnimmt, ist im Rahmen der kindgerechten Betreuung verpflichtet, dem Kind einen angemessenen Lebensbereich während des Umgangs zu bieten. Die offensichtlich in der Miethöhe veranschlagte 1-Zimmer-Wohnung ist dazu nicht geeignet, eine dem Kindeswohl dienende Ausübung des Umgangsrechts zu gewährleisten.

Daraus folgt, dass dem „individuellen Selbstbehalt“ neben den zu berücksichtigenden Kosten für Unterkunft und Heizung auch alle tatsächlich entstehenden umlagefähigen Nebenkosten zugrundegelegt werden müssen.

Wir schlagen vor: Als Grundlage für die konkrete individuelle Ermittlung des jeweiligen Selbstbehaltes können die Voraussetzungen herangezogen werden, die die Gerichte derzeit für die Gewährung der Verfahrens- und Prozesskostenhilfe anwenden. Da sind jeweils die Kosten für Unterkunft und Heizung, die Aufwendungen für übliche Versicherungen, wie Kfz-, Hausrat-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen sowie besondere Belastungen im Einzelfall zu berücksichtigen. Auch die Kosten des Umgangs, die die Höhe des anteiligen Kindergeldes nachweislich übersteigen, sind im Selbstbehalt individuell zu berücksichtigen.“

Ziel ist eine realistische den wirtschaftlichen Verhältnissen Rechnung tragende Existenzsicherung von Kindern und Unterhaltszahlern/innen. Dabei ist insbesondere auch zu berücksichtigen, dass der Kontakt zu den Kindern aufrecht erhalten und gemeinsame Elternverantwortung praktiziert werden kann.

Aktuell (05.Mai.2010) sind etwa 2670 Mitzeichner registriert. Das Ende der Mitzeichnungsfrist ist bereits in zwei Tagen. Bitte rufen Sie alle Bekannte und Verwandte von Betroffenen auf und bitten um Mitzeichnung. Danke auch an Steff für den Hinweis.

Arme alleinerziehende Mütter

11. Januar 2010 9 Kommentare

Ich bin letztens erst wieder über einen Beitrag zur Unterhaltsreform – „Muss Mama künftig mehr arbeiten“ –  in der ZDF Mediathek gestolpert.

Dort wird, wie so oft,  das „Leid“ einer alleinerziehenden Mutter dargestellt. Sie beschwert sich, dass Ihr Ehemann vor einem Jahr den Ehegattenunterhalt (Betreuungsunterhalt) eingestellt hat. Die Kinder sind etwa zwischen 10 und 14 Jahre alt.

Die Frau in dem Film arbeitet 20 Std pro Woche und sagt, dass Sie eigentlich Vollzeit arbeiten müsste um über die Runden zu kommen. Ich würde in diesem Fall doch einfach einmal meine Lebensverhältnisse überdenken. Im Film ist zu sehen, dass die Küche relativ neu ist. Jedes der zwei Kinder hat ein eigenes, geräumiges Zimmer. Das Auto der Mutter ist ein Kleinwagen, auf jeden Fall aber ein neueres Modell der Marke VW oder Seat.

Bei einem (Teilzeit-) Einkommen von etwa 800 Euro netto, Kindergeld in Höhe von 164 Euro (2009) und einem Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle in Höhe von etwa 535 Euro hat die 3-köpfige Familie ein Haushaltsnettoeinkommen von 1663 Euro. Ich bin mir relativ sicher, dass die Mutter aufgrund ihres Einkommens auch noch Wohngeld in Höhe von 100 Euro erhält. Aber gehen wir jetzt doch einfach mal von 1663 Euro aus. Das sollte m.E. reichen oder sehe ich das falsch?

Und noch ein Zitat der Mutter: „Das ist ein Wahnsinn, die Kinder bleiben letztenendes auf der Strecke … weil ich einfach die Zeit nicht habe mich um ihn zu kümmern, mit 2 oder 3 Stunden am Abend ist das nicht abgedeckt. Die Kinder brauchen volle Aufmerksamkeit!“

Was soll das denn jetzt?!? Bei 20 Stunden pro Woche bekommen die Kinder nur 2-3 Stunden Aufmerksamkeit am Abend? Da läuft doch etwas falsch. Normalerweise ist die Bürotätigkeit doch eher Vormittags. Da sind die Kinder doch auch in der Schule. Bei 5 Tage die Woche á 4 Stunden (= 20 Std) ist doch der Soll erfüllt. Warum sieht die gute Frau Ihre Kinder nur 2-3 Stunden am Abend? Da wird kräftig an der Tränendrüse gedrückt, entbehrt aber jeglicher Tatsachen!

Jetzt wird es etwas aktueller: Bei Bild.de lautet ein Kommentar zu dem Thema „Scheidungsväter-Wut
13 % mehr Unterhalt – aber wie zahlen? wie folgt:

Ich verstehe die Aufregung nicht. Als Frau verdiene ich im öffentlichen Dienst nur durchschnittlich (Juristin, wenig über 2500 netto), bin also für den Unterhalt für meine Tochter auch auf den Unterhalt des Vaters angewiesen. Da die Lebenshaltungskosten steigen ist es nur gerecht, wenn die Sätze steigen.

Viele Männer stempeln Frauen als faul und dumm ab, die nur Männer suchen, die sie unterhalten. In einer Bekanntschaft sind die Frauen überwiegend bedeutend besser gebildet als Männer, immer mehr verdienen auch mehr. Das hat aber mit dem Unterhaltspflicht der Männer nichts zu tun, dieser ist doch für die Kinder. Dafür sollen sie auch zahlen.

Da versteh‘ ich die Welt nicht mehr. Soviel zum Thema Eigenverantwortung übernehmen. Mit 2500 Euro NETTO ist die gute Frau auf Unterhalt angewiesen?!? Ja geht’s noch?!?

Ich hoffe wirklich inständig, dass dieser Blog noch etwas Bekannter wird, damit sich endlich einmal alleinerziehende Mütter in den Kommentaren zu Wort melden. Man darf gespannt sein….

Die immer stärker werdende Benachteiligung der Zweitfamilien

Auf folgenden, doch etwas länger gewordenem Kommentar zum Thema der neuen Düsseldorfer Tabelle habe ich nach Rücksprache mit der Erstellerin die Erlaubnis aus diesem einen Artikel zu erstellen. Wie ich finde trifft der Artikel den Nagel auf den Kopf und zeigt die Situation auch einmal aus einer ganz anderen Perspektive:

Wir sind eine sog. Zweitfamilie und während sich zur Zeit alle Eltern um uns herum über die Erhöhung des Kindergelds freuen, müssen wir uns mal wieder gewaltig über den Deutschen Rechtsstaat aufregen. Ich kann einfach nicht verstehen warum nie an die Kinder von Zweitfamilien gedacht wird. Es ist mir ein Rätsel warum diese Kinder immer zurückstecken müssen und als Kinder zweiter Klasse behandelt werden.
Wir bekommen 20 Euro mehr Kindergeld, während mein Mann nun 40 Euro mehr Unterhalt für seinen Sohn aus erster Ehe zahlen muss; somit haben wir in unserer Familienkasse 20 Euro weniger und können unserem Kind noch weniger bieten als bisher sowieso schon.
Mein Mann war bis vor ca. 10 Jahren mit einer Frau verheiratet, die während er als Soldat im Auslandseinsatz war, mehrmals (!) fremdgegangen ist. Anschließend hat sie ihn finanziell runiniert und tut es heute immer noch. Einfach unglaublich dieses „Weib“. Aus dieser Ehe stammt ein Sohn, der mittlerweilse 13 Jahre alt ist.
Die Ex-Frau hat 3 Kinder in die Ehe mitgebracht, die damals finanziell und in allen anderen Bereichen versorgt wurden.
Eigentlich müsste sie ihm für seine Fürsorge und Gutmütigkeit bis an ihr Lebensende dankbar sein. Das tut sie aber nicht, ganz im Gegenteil! Seit der Trennung/Scheidung macht sie ihn einfach nur noch kaputt.
Sie ging jahrelang nicht arbeiten, mein Mann musste somit auch für sie Unterhalt zahlen. Irgendwann ging sie dann doch arbeiten, hat es aber verschwiegen und kassierte weiterhin den vollen Unterhalt. Nun ist er nach einem langen Kampf vor Gericht und massiven Anwaltskosten „nur“ noch dem Sohn gegenüber unterhaltspflichtig.
Das glaub mir jetzt wahrscheinlich kein Mensch, aber es ist die Wahrheit: die neue Düsseldorfer Tabelle ist seit dem 6. Jan. 2010 offiziell gültig und diese dreiste, geldsüchtige Person von Exfrau hat bereits am 7. Jan. in den frühen Morgenstunden per E-Mail beanstandet, dass ihr mein Mann 40 Euro zu wenig überwiesen hatte. Ihre Reaktion hat uns nicht mal überrascht, weil wir sie nur so kennen. Dabei muss ich erwähnen, dass mein Mann natürlich schon am 6. Jan. die 40 Euro überwiesen hatte, aber keine Bank am Feiertag in Bayern so schnell arbeiten kann, dass die Exfrau bereits wenige Stunden später diesen Geldeigang verzeichnen könnte, aber um das zu verstehen, ist  wahrscheinlich ein wenig Intelligenz nötig…
Mein Mann und ich haben uns vor ca. 5 Jahren kennen gelernt und sind seit 3 Jahren verheiratet, unsere gemeinsame Tochter ist 2 Jahre alt. Ich arbeite seit dem ersten Lebensjahr unserer kleinen Maus, weil wir es sonst nicht schaffen würden über die Runden zu kommen. Wir sind sehr bescheiden und mit wirklich wenig zufrieden zu stellen, aber diese Exfrau macht uns unser Familienleben nicht selten zur Hölle. Während wir in einer 79qm Wohung leben einen sehr primitven Kleinwagen fahren, uns keinen Urlaub od. Ausflüge leisten können, bewohnt die Exfrau mit ihrem 3. Ehemann ein großes Haus in einer noblen Gegend unserer Stadt, davor stehen 2 neue Autos und sie scheint sich in allen anderen Bereichen auch nicht finanziell einschränken zu müssen. Unterhalt sei Dank!!! Unglaublich wie sehr ihr „Einkommen“ sich nun seit dem 6. Jan. verbessert. Man bedenke: die Frau hat 4 Kinder, für die sie von verschiedenen „Himmelsrichtungen“ nun mehr Unterhalt bekommt und die Kindergelderhöhung ist bei 4 Kinder auch sehr enorm!!!
Obwohl ich ein sehr sozial denkender und ruhiger Mensch bin, werde ich zur Zeit aggressiv und bekomme ganz schlimme Magenkrämpfe, wenn ich von den so furchtbar armen alleinerzeihenden Müttern höre.
Die momentane Lage zeigt es mal wieder, dass man als Frau einfach nur von möglichst vielen Männern Kinder bekommen sollte und dann kann man problemlos von Unterhalt und Kindergeld leben. Obwohl ich diese „Sorte“ Frau für abscheulich und nicht sehr geistreich halte, sind diese Weiber doch ganz schön schlau!

Ich persönlich warte im Übrigen immer noch auf die vielen Argumente der „armen alleinerziehenden Mütter“. Ich verstehe nicht, dass hier plötzlich keine mehr etwas zu sagen hat. Vor allem die Argumente wie z.B. der Unterhalt reicht ja lange nicht aus um die Kosten zu decken, etc. würden mich hier brennend interessieren, damit wir mal eine Beispielrechnung hier aufmachen können. Ich bin gespannt…

Die Düsseldorfer Tabelle 2010 ist trotz harscher Kritik durch

Wie bereits in meinem vorhergehenden Blog-Beitrag über die Düsseldorfer Tabelle befürchtet ist es nun soweit. Die neue Düsseldorfer Tabelle 2010 wurde am 6.1.2010 auf einer Pressekonferenz des Oberlandesgerichtes Düsseldorf offiziell vorgestellt.

In der Pressemitteilung des OLG Düsseldorf heißt es:

Die Unterhaltszahlungen für Millionen Scheidungs- und Trennungskinder steigen in diesem Jahr so stark wie noch nie. Die Unterhaltssätze lägen um durchschnittlich 13 Prozent höher als im Vorjahr, teilte das Düsseldorfer Oberlandesgericht am Mittwoch mit. Grund für den kräftigen Zuschlag sind die im Wachstumsbeschleunigungsgesetz festgelegten Erhöhungen der steuerlichen Kinderfreibeträge und des Kindergeldes. Bundesweite Richtschnur für die Unterhaltsansprüche von Kindern getrennt lebender Eltern ist die «Düsseldorfer Tabelle». Die neuen Sätze gelten rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres.

Die bundesweit einheitlichen Sätze richten sich nach dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils sowie nach dem Alter der Kinder. Der Mindestunterhalt bei einem monatlichen Nettoeinkommen bis 1500 Euro liegt nach der neuen Tabelle jetzt zwischen 317 und 488 Euro. Das bedeutet eine Steigerung zwischen 36 und 56 Euro pro Kind. Beträgt das Nettoeinkommen beispielsweise 3000 Euro, steigen die Unterhaltssätze auf 338 bis 519 Euro. Verdient der Unterhaltspflichtige – zumeist ist es Vater – 4000 Euro netto, so stehen den getrennt von ihm lebenden Kindern 405 bis 623 Euro zu.

Familienrichter sehen den kräftigen Anstieg skeptisch. Früher waren die Mindestunterhaltssätze an die Einkommensentwicklung gekoppelt, heute richten sie sich nach dem steuerlichen Kinderfreibetrag, der sich wiederum aus dem Existenzminimum berechnet. «Die Erhöhung der Kinderfreibeträge soll eigentlich Familien entlasten, durch die Koppelung an den Mindestunterhalt werden sie für Unterhaltspflichtige aber zur Belastung», sagte der Düsseldorfer Familienrichter Jürgen Soyka. Das Kindergeld steigt um 20 Euro auf 184 für das erste und zweite Kind im Monat, der steuerliche Kinderfreibetrag von 6024 auf 7008 Euro pro Jahr.

Problematisch sei auch, dass Kinder, bei denen der unterhaltspflichtige Elternteil zu wenig verdiene, nicht von der Erhöhung der Bedarfssätze profitierten, kritisierte Soyka. «Nur bei denen, die zahlungsfähig sind, wirken sich die 13 Prozent Erhöhung aus.»

Die «Verteilungsmasse» bleibt trotz der höheren Sätze zudem gleich. «Je höher der Kindesunterhalt, desto geringer wird der Ehegattenunterhalt», sagte Soyka. Denn auch für die Unterhaltspflichtigen gibt es Mindestbeträge vom Einkommen, die sie behalten dürfen. Letztlich würden beide Elternteile von der Erhöhung der Unterhaltssätze getroffen, sagte Soyka, «der Mann, der zahlen muss und Frauen, die weniger bekommen».

Bereits im Sommer soll die Tabelle neu konzipiert werden. Bis dahin wird eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zum Selbstbehalt erwartet. Der Mindestbedarf liegt derzeit bei 900 Euro. Außerdem dürfte sich die erwartete Entscheidung aus Karlsruhe zum Existenzminimum und den Hartz-IV- Regelsätzen für Kinder auf die «Düsseldorfer Tabelle» auswirken. Die Hartz-IV-Sätze für Kinder liegen derzeit je nach Alter zwischen 215 und 287 Euro.

Die «Düsseldorfer Tabelle» ist mit den Familiensenaten aller deutschen Oberlandesgerichte abgestimmt. Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. (Quelle: http://www.justiz.nrw.de)

Hier kann auch herausgelesen werden, dass selbst das OLG nicht zufrieden ist mit dieser politischen Entscheidung. Die Kopplung der Unterhaltszahlungen mit dem Kinderfreibetrag muss endlich aufgehoben werden. Das politische Ziel die Familien finanziell zu stärken trifft wohl nicht auf alle Familien zu. Die sog. „Zweitfamilien“ haben nun leider mehr Belastung als Entlastung.

Hier gibt es nun die neue Düsseldorfer Tabelle 2010 als PDF-Datei. Auch interessant ist eine Vergleichsberechnung der Beträge der Düsseldorfer Tabelle 2009 und 2010. Die Tabelle ist jedoch unvollständig, da nur Beträge  für das erste und zweite Kind berücksichtigt werden. Beim dritten und vierten Kind erhöht sich jedoch das anzurechnende Kindergeld und somit verändern sich auch die Beträge.

Ich kann immer nur wieder dazu aufrufen an folgender Petition teilzunehmen: https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;petition=8403;sa=sign

Düsseldorfer Tabelle 2010 – Eine Frechheit!

31. Dezember 2009 42 Kommentare

Hat da jemand in der heutigen Zeit eine Lohnerhöhung von etwa 14% erhalten?!? Also ich nicht. Aber unterhaltspflichtige Väter sollen von heute auf morgen bis zu 14% mehr Unterhalt für Ihre Sprößlinge zahlen. Warum geht man eigentlich davon aus, dass gerade diese Zielgruppe entgegen der allgemeinen wirtschaftlichen Lage, nun mehr verdient und mehr zahlen kann.

Ganz besonders prekär ist auch die Tatsache, dass die neue Düsseldorfer Tabelle zwar ab dem 1.1.2010 Geltung finden soll, jedoch erst ab 6.1.2010 veröffentlicht wird. Was sind denn da für Hirnis an der Macht die so etwas entscheiden. Der Kindesunterhalt soll in meinem Fall bereits am 1. des Monats auf dem Konto der Ex-Frau sein. Wie um alles in der Welt soll ich denn ein Überweisungsträger ausfüllen dessen Daten ich erst Wochen später kenne?!?

Es geht aber auch noch weiter. Meine Ex-Frau hat nämlich einen sog. dynamischen Unterhaltstitel. D.h. wenn ich zu wenig überweise kann gleich, sofort, im selben Moment und ohne jegliche Ankündigung oder Mahnung gepfändet werden. Klartext: Meine Ex-Frau kann den am 6.1.2010 veröffentlichten Betrag bereits pfänden ohne dass ich auch nur die geringste Chance habe zu reagieren! Das ist ja mal sehr human gelöst. Warum wird denn die Tabelle nicht gleich ein Jahr später veröffentlicht, dann kann ich ja immer gleich mein Weihnachtsgeld an die Ex überweisen.

Zum konkreten Fall kann ich sagen, dass vorher ein Zahlbetrag von 279,50 Euro errechnet wurde und nun ein Betrag von 318,50 Euro. Das entspricht 39 Euro, also knapp 14% mehr.

Wenn ich dann noch die vielen, tollen Kommentare von den, ja doch so armen alleinerziehenden Müttern, auf den entsprechenden Seiten lese könnte ich kotzen! Mir soll so eine mal die Argumentation hier darlegen, die zerreiß ich in der Luft! (Die Argumente meine ich)

Da schreibt doch auf den Seiten tatsächlich so eine „Claudia“, dass ja 199 Euro Mindestunterhalt nicht reichen würden und dass sie ja soooo viel an tatsächlichen Kosten haben würde. Ja natürlich ist das so. Wenn man Kinder hat, dann kostet es natürlich auch etwas. Das ist aber nicht nur bei Alleinerziehenden der Fall. Ich bin auch wieder verheiratet und meine Ehefrau hat ein Kind, wer zahlt das denn?!? Da kommt kein Unterhalt von einer dritten Seite liebe Claudia. Und das sagt eine Mutter, die 2300 Euro Brutto verdient. Ja wo sind wir denn?!? Mit Kindergeld und Unterhalt (2x 199 Euro) hat die arme alleinerziehende Mutter 2400  Euro netto für einen Drei-Personen-Haushalt in der Tasche! Wer hat denn das?!? Natürlich ist die gute Dame DAFÜR, dass der Kindesunterhalt angehoben wird und er könnte noch deutlicher angehoben werden unterstreicht sie.

Zu weiteren Kommentaren könnte ich auch noch kommentieren, aber das hilft ja alles nichts. Blöd bleibt blöd. Und eines muss doch einmal gesagt werden. Eine Unterhaltserhöhung von 13% von heute auf morgen in diesen Zeiten kann mit NICHTS gerechtfertigt werden. Eine Frechheit ist das!

UPDATE: Zu diesem Thema gibt es eine Petition beim deutschen Bundestag. Bitte zeichnet alle kräftig mit!