Anwaltszwang im Unterhaltsrecht – was für ein Mist ist denn das?!?
Na super, neuerdings – um genau zu sein seit dem 1.9.2009 - “kann nur ein Rechtsanwalt … wirksam Antragserwiderungen einreichen sowie Anträge stellen und weitere Erklärungen abgeben“.
Vielen Dank! Im vorliegenden Fall geht es darum, dass die Gegenseite behauptet der Antragsgegener (Vater) verfügt über einen Nettoverdienst von über 1500 Euro und solle Kindesunterhalt in Höhe von 105% (Zahlbetrag 353 Euro) zahlen. Allerdings sitzen mathematische Legastheniker in des Gegenanwalts Büro und somit stimmt der errechnete Betrag natürlich nicht.
Jetzt wollte sich der Unterhaltspflichtige dem Ganzen natürlich entgegenstellen, denn es geht ja schließlich um einen monatlichen Mehrbetrag von 22 Euro. Dies macht eine völlig ungerechtfertigte Jahresmehrbelastung in Höhe von 264 Euro aus.
Doch durch den nun seit 1.9.1009 geltenden Anwaltszwang im Unterhaltsrecht muss der Unterhaltspflichtige wohl nun in den sauren Apfel beißen und Ungerechtigkeit walten lassen, da alleine schon die Erstberatung bei einem Anwalt im Familienrecht durchaus mal mit 200 Euro zu Buche schlagen kann. Das ist eine zum Himmel schreiende Ungerechtigkeit und niemand macht etwas dagegen in diesem Land.
Vor etwa zwei Jahren hat der Anwalt der Gegenseite denselben hirnrissigen Antrag vor Gericht gestellt. Der Unterhaltspflichtige ist gut vorbereitet bei Gericht erschienen und hat natürlich “gewonnen”, da die Gegenseite einfach zu tief im Unrecht wühlt.
Nun muss man aufgrund des § 114 FamFG einen für den Unterhaltspflichtigen kostenpflichtigen Anwalt hinzuziehen um zu seinem Recht zu kommen. Eine Frechheit sowas!
Hier im Trennungsfaq-Forum regen sich die Teilnehmer ebenso auf und verstehen diese Entscheidung verständlicherweise nicht. Ich möchte an dieser Stelle den Beitrag von “P” (steht vermutlich für Papa) hier zitieren, die Quelle nannte ich ja oben in der Verlinkung zu trennungsfaq.de.
Die neue Anwaltspflicht fürs Unterhaltsrecht ab 1.9. wird sofort tiefgreifende Auswirkungen haben. Das betrifft rund 25% aller Gerichtsverfahren. In den Rückmeldungen und persönlichen Anfragen wird oft erklärend geschrieben, man wäre schon bei mehreren Anwälten gewesen, die hätten einen mit ihrer Schludrigkeit, Unfähigkeit nur noch tiefer reingeritten und nun wolle man sich selbst informieren, es ohne Anwalt probieren.
Das ist in Zukunft nicht mehr möglich. Recht zu bekommen, wird auch viel teurer: Nimmt man nur die Türklinke eines Anwalts in die Hand, kostet das gleich mal die Erstberatungsgebühr von über 200 EUR. Die weiteren Kosten summieren sich je nach Streitwert noch weit höher, wenn tatsächlich geklagt wird, eine Klage wegen Kindesunterhalt der unteren Stufen verursacht über 600 EUR Anwaltskosten.
Beratungshilfe für Mittellose wird meistens nicht gewährt. Die Gerichte gehen bei Kindesunterhalt automatisch davon aus, dass er gezahlt werden muss und lehnen Prozesskostenhilfe und damit auch Beratungshilfe wegen Erfolglosigkeit pauschal ab. Deswegen gab es bereits Klagen bis zum BVerfG hoch, z.B. Beschluss vom 14.12.2006, Az.: 1 BvR 2236/06. Regelmässig ist es aber so, dass diese BVerfG-Entscheidungen zugunsten Unterhaltspflichtigen “erodieren”, d.h. auf den unteren Ebenen immer weniger beachtet werden, mit der Behauptung hier liege eine (eigentlich irrelevante) Ausnahme vor ins Leere laufen lassen.
Wer ohne Anwalt vor Gericht erscheint, der ist nicht antragsberechtigt, er darf nur zuhören, wie ein Versäumnisurteil gegen ihn gesprochen wird. Der gegnerische Antrag gilt als akzeptiert.
Für diejenigen, die Prozesskostenhilfe bekommen sollten, muss gelten: Klagen, klagen, klagen um dem Staat Kosten zu verursachen. Dem eigenen Anwalt sehr genau auf die Finger sehen, ihn keinesfalls als Verbündeten betrachten, sondern als Koffer, den man auch noch mitschleppen muss. Anwälte sind sowieso nie Verbündete, ihr einziges Interesse ist allzuoft nur das Geld fürs Ferienhaus in der Toskana. Wer ohnehin pleite ist, sollte sich auch für den Anwalt nichts abringen, sondern die Rechnung unbezahlt auf den Haufen mit den Unterhaltsschulden werfen. Die Anwälte wissen das genau und wollen einen Vorschuss, bevor sie “tätig” werden. Eigentlich hätten sie nur verdient, dass man “tätlich” gegen sie wird.
Zypries hat ihren Berufskolleginnen aus der Robenzunft da ein tolles Geschenk gemacht. Irgendwie muss der kranke deutsche Wasserkopf mit einer der höchsten Anwaltsdichten in Europa ja noch grösser werden und gerechtfertigt will er auch sein. Versprochen hat sie mal, ein paar Scheidungen ohne Anwalt zu genehmigen; herausgekommen ist eine unbedingte neue Anwaltspflicht für einen ganzen Rechtsbereich, der hunderttausende von Fällen ausmacht. Genau derselbe Stil ihrer anderen “Reformen”. Bald wird sie nicht mehr Ministerin sein, sondern mit einer fetten Pension in der Sonne liegen.
Langsam fühle ich mich vom deutschen Rechtsstaat entmündigt und weiß an dieser Stelle auch erst einmal nicht weiter. Die Zweitfamilie bleibt im Übrigen auch wieder einmal durch diese Gesetzesänderung auf der Strecke. Denn der Trend Gerechtigkeit zu bekommen obliegt nun langsam tatsächlich nur denen, die es sich leisten können.