Neue Petition gegen die Düsseldorfer Tabelle 2010
Vornweg gesagt: Ich bin der Letzte der Herrn Lehmanns Lage nicht nachvollziehen kann, jedoch ist eine Petition wie diese wohl eher gleich im Ansatz nicht sehr erfolgversprechend. Der Text wurde weniger mit Fakten als denn mit viel zu vielen Emotion angereichert. Erschwerend kommt hinzu, dass in einem Textverarbeitungsprogramm wie Word wohl sehr viel rot unterkringelt sein dürfte.
Nichts desto Trotz tut Herr Lehmann wenigstens etwas und stellt sich zur Wehr. Es ist zwar etwas ungeschickt aber dennoch wird deutlich, dass es doch recht viele Menschen wie Herrn Lehmann gibt und die diese Petition – Rechtschreibfehler hin oder her – durch Mitzeichnung unterstützen. Hier nun der Petitionstext:
Der Deutsche Bundestag möge eine zeitgemäße und sozial gerechte Berechnung von Kindesunterhalt beschließen.
Druch das Wachstumsbeschleunigungesetz und Änderung der DüsseldorferTabelle ergibt sich eine noch nie dawesene Erhöhung des Kindesunterhalts. Das am 01.01.2010 gültige Gesetz soll helfen leichter eine neue Familie aufzubauen? Wie mit weniger Geld, das einem durch unüberlegte Gesetzesänderungen, es immer schwerer gemacht wird überhaupt noch über genügend Finanziellemittel zu verfügen einen regelmäßigen kontakt zum eigenen Kind aufrecht zuerhalten.
Die Erhöhungen der letzten Jahre und das gleichbleiben des Eigenbedarfs führt immer mehr zu einer Klufft zwischen Unterhaltspflichtigem und Unterhaltsberechtigtem. Unterhaltspflichtige werden immer mehr in die soziale ecke getrieben. Ebensfalls ist die Berechnungsgrundlage (mutter mit 2 kindern) nicht mehr Zeitgemäß, eine willkürliche Aufstufung um 2 Einkommensstufen bei nur einem Kind ( wie in sehr vielen Fällen) ist ungerecht. Es Bleibt immer weniger Geld über durch permernet steigenden Unterhalt und dagegen schwach steigende Gehaltserhöhungen. Desweitern werden wichtige dinge wie Hausrat und Unfallversicherung nicht berücksichtigt, allerdings bei der Steuerrückvergütung berücksichtigt was dem Einkommen vollangerechnet wird. Es ist zwingend Notwendig die Berechnugsgrundlage zu überarbeiten und zu berücksichtigen was tatsächlich an Bargeld inc.Kindergeld auf das Konto des Erziehenden Elternteils kommt. Mit unterhalt allein is es nicht getan, Fahrtkosten,Lebensmittel und Unternehmungen wie Zoo-, Kino- oder Jahrmarktbesuch gehen weiter zu lasten des Barunterhaltspflichtigem wofür erst einmal auch Geld da sein muß.
Ich selbst kann es mir kaum leisten den kontakt zu meinem Kind regelmäßg stattfinden zulassen. Ist es denn nur wichtig das Geld gezahlt wird?
Wie soll man sich am Leben des KIndes aktiv Beteiligen.
ICH möchte wieder Vater sein und nicht nur noch den lieben Geldonkel spielen.
ICH möchte wieder am Leben meines Kindes teihaben und nicht nur als Zaungast dienen. (Quelle: epetitionen.bundestag.de)
Der Link zum Mitzeichnen findet sich unter dieser Adresse: https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=8973
Nebenbei angemerkt: Gibt es denn keinen von der Erhöhung der Düsseldorfer Tabelle betroffenen Rechtsanwalt oder Journalist welcher so einen Text mit Links aus dem Ärmel schüttelt? Warum schließen sich denn die bekannten “großen” Vereine nicht mal kurz?
Um das Ganze dann auch zu erleichtern stell ich jetzt kurzentschlossen mal eine Liste der betreffenden Organisationen (bzw. Multiplikatoren) zusammen und bitte doch diese durch Kommentare kräftig zu erweitern, damit bei der nächsten Petition bereits im Vorfeld kräftig die Werbetrommel gerührt werden kann. So schwer kann es doch nicht sein an Mitzeichner zu kommen?!?
Hier nun die Liste von Organisationen, welche sich (u.a.) für unterhaltszahlende Väter (bzw. Elternteile) einsetzen:
- ISUV (http://www.isuv.de)
- Papa Ralf (http://papa-ralf.de)
- Väteraufbruch für Kinder VafK (http://www.vafk.de)
- Väternotruf (http://www.vaeternotruf.de)
- Pappa.com (http://pappa.com)
- Väterinitiative Berlin-Brandenburg e.V. (http://www.vaeterinitiative.org)
- Väter für Kinder (http://www.vaeterfuerkinder.de)
- Väter aktuell (http://www.vaeter-aktuell.de)
- Väterradio (http://www.vaeterradio.de)
- Treffpunkt Eltern (http://www.treffpunkteltern.de)
- Paps (http://www.paps.de)
- Väter und Karriere (http://vaeter-und-karriere.de)
- Papaliste (http://www.papaliste.de)
- Väter Forum (http://forum.vaeter.de)
- Vatersein (http://www.vatersein.de)
Die Liste erhebt natürlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit, jedoch denke ich, dass sie als gute Ausgangsbasis für eine breit angelegte PR-Maßnahme dienen kann.
Vielleicht schafft es ja eine der zukünftigen Petitionen über die 50.000 Mitzeichnerhürde zu springen um es so in die öffentliche Ausschußsitzung zu schaffen.
UPDATE: Vom ISUV-Verband geht eine neue ePetition an den Start. Selbstverständlich rufe ich hiermit alle Blogleser auf diese Petition mitzuzeichnen.
Hier nun der Link zur Petition: https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=10463
Hier der Original-Wortlaut der Petition vom Pressesprecher des Interessenverbandes ISUV:
Was muss einer Unterhaltszahlerin/einem Unterhaltszahler bleiben – Höhe des Selbstbehaltes – Art der Festsetzung des Selbstbehaltes
Der Bundestag möge beschließen, dass der Selbstbehalt der Unterhaltsverpflichteten gesetzlich entsprechend sozialrechtlichen Grundsätzen geregelt wird, wobei insbesondere das Lohnabstandsgebot zu beachten ist. Dabei sind individuelle Wohnkosten und Umgangskosten zu berücksichtigen.
Begründung:
Der derzeit geltende notwendige Selbstbehalt führt nach Erhöhung der Unterhaltsbetragssätze der Düsseldorfer Tabelle zu einer unverhältnismäßigen Belastung des barunterhaltspflichtigen Elternteils. Die Selbstbehaltssätze des Unterhaltsverpflichteten werden von den Oberlandesgerichten nach eigenem Ermessen festgelegt. Die letzte Erhöhung erfolgte in 2005. Sie entsprach schon damals nicht dem sozialhilferechtlichen Mindestbedarf (vgl. Schürmann, FamRZ 2005, 148; Riegner, FÜR 2006, 328). Das Verfahren der Festlegung der Selbstbehaltssätze durch die Oberlandesgerichte verstößt gegen die Grundsätze des Urteils des BVerfG vom 9. 2. 2010 – 1 BvL 1/09 u. a. (Hartz IV-Gesetz), weil es nicht transparent und sachgerecht ist und nicht zu einem realitätsgerechten Ergebnis führt.
Da sich die Unterhaltshöhe gem. § 1606 Abs. 3 BGB nach der Lebensstellung des nicht betreuenden Elternteils richtet, verbietet sich schon aus Gründen der Gesetzessystematik auch die Annahme eines absoluten Selbstbehaltes. Neben einem festen Grundbedarf ist die Höhe des Selbstbehaltes an die individuellen Verhältnisse des Unterhaltsverpflichteten anzupassen.
Die derzeit im Eigenbedarf des Unterhaltsverpflichteten anerkannte Warmmiete in Höhe von 360,00 Euro entspricht nicht der wirtschaftlichen Realität.
Der barunterhaltspflichtige Elternteil, der regelmäßig auch das Wochenendumgangsrecht wahrnimmt, ist im Rahmen der kindgerechten Betreuung verpflichtet, dem Kind einen angemessenen Lebensbereich während des Umgangs zu bieten. Die offensichtlich in der Miethöhe veranschlagte 1-Zimmer-Wohnung ist dazu nicht geeignet, eine dem Kindeswohl dienende Ausübung des Umgangsrechts zu gewährleisten.
Daraus folgt, dass dem „individuellen Selbstbehalt“ neben den zu berücksichtigenden Kosten für Unterkunft und Heizung auch alle tatsächlich entstehenden umlagefähigen Nebenkosten zugrundegelegt werden müssen.
Wir schlagen vor: Als Grundlage für die konkrete individuelle Ermittlung des jeweiligen Selbstbehaltes können die Voraussetzungen herangezogen werden, die die Gerichte derzeit für die Gewährung der Verfahrens- und Prozesskostenhilfe anwenden. Da sind jeweils die Kosten für Unterkunft und Heizung, die Aufwendungen für übliche Versicherungen, wie Kfz-, Hausrat-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen sowie besondere Belastungen im Einzelfall zu berücksichtigen. Auch die Kosten des Umgangs, die die Höhe des anteiligen Kindergeldes nachweislich übersteigen, sind im Selbstbehalt individuell zu berücksichtigen.”
Ziel ist eine realistische den wirtschaftlichen Verhältnissen Rechnung tragende Existenzsicherung von Kindern und Unterhaltszahlern/innen. Dabei ist insbesondere auch zu berücksichtigen, dass der Kontakt zu den Kindern aufrecht erhalten und gemeinsame Elternverantwortung praktiziert werden kann.
Aktuell (05.Mai.2010) sind etwa 2670 Mitzeichner registriert. Das Ende der Mitzeichnungsfrist ist bereits in zwei Tagen. Bitte rufen Sie alle Bekannte und Verwandte von Betroffenen auf und bitten um Mitzeichnung. Danke auch an Steff für den Hinweis.
Liebe Herren,
Ihr habt die verdammte Pflicht, Unterhalt fürs Kind zu bezahlen!!!!!
Frauen, die Unterhalt für sich verlangen, finde ich persönlich armselig!!!!!
Ja schön, ich zahle ja für meine beiden Töchter gern, aber warum kriegt meine Ex 1044,00 € plus Kindergeld somit für zwei Kinder von 6 J. und 12 J. über 1400,00 € und wieviel kommt wirklich bei den Kindern an?? Warscheinlich verjubelt Sie fast die Hälfte davon für sich “TOLL”
Schade, dass hier nicht ein bisschen mehr Eigeninitiative der Frau gezeigt wird. Mit Kindern im schulpflichtigem Alter ist es durchaus möglich Teilzeit zu arbeiten.
Aber das bleibt lieber den Zweitfamilien überlassen.
Hallo Nicole,
mit der grundsätzlichen Pflicht zur Zahlung von Unterhalt gebe ich Dir völlig Recht. Aber Du hast den Sinn des Artikels leider nicht verstanden. Auch wenn ich die Pflicht zur Zahlung von Unterhalt habe, heißt das noch lange nicht, dass ich es mir gefallen lassen muss, wenn ich diesen Monat 350 Euro Unterhalt und nächsten Monat 450 Euro Unterhalt und nächstes Jahr 650 Euro Unterhalt zahlen muss.
Somit ist Dein erster Satz im Kommentar natürlich absolut nicht zum Thema passend, da es nicht darum geht dieser Pflicht nicht nachkommen zu wollen.
Dem zweiten Satz stimme ich Dir natürlich uneingeschränkt zu
Es gibt übrigens eine Petition bei der es auch um eine transparentere Regelung des Selbstbehaltes geht. Da ich mit verlinken im Computer nicht so versiert bin kann ich nur sagen das es die Petitions-ID 10463 ist und man noch bis zum 7.05. unterzeichnen kann.
Väter und Mütter sind gleichberechtigt (abgeleitet aus Art 3 GG). Kindesunterhalt zu zahlen ist im Jahr 2010 absolut veraltet, verhindert die Gleichstellung von Frauen im Arbeitsleben und gehört daher grundsätzlich abgeschafft.
Die Unterhaltszahlung an “betreuende Mütter” verdammt diese dazu, wie eine Glucke zu Hause zu sitzen, und sich nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen. Umgekehrt verpflichtet die Unterhaltszahlung den Vater dazu, zu arbeiten wie wild und den Kontakt zu seinem Kind zu vernachlässigen.
Beides könnte, zum Wohle des Kindes UND DER ELTERN abgeschafft werden, wenn es keine Unterhaltszahlungspflicht, wohl aber eine Pflicht BEIDER Eltern gäbe, sich regelmäßig um ihr Kind zu kümmern.