Neue Petition gegen die Düsseldorfer Tabelle 2010
Vornweg gesagt: Ich bin der Letzte der Herrn Lehmanns Lage nicht nachvollziehen kann, jedoch ist eine Petition wie diese wohl eher gleich im Ansatz nicht sehr erfolgversprechend. Der Text wurde weniger mit Fakten als denn mit viel zu vielen Emotion angereichert. Erschwerend kommt hinzu, dass in einem Textverarbeitungsprogramm wie Word wohl sehr viel rot unterkringelt sein dürfte.
Nichts desto Trotz tut Herr Lehmann wenigstens etwas und stellt sich zur Wehr. Es ist zwar etwas ungeschickt aber dennoch wird deutlich, dass es doch recht viele Menschen wie Herrn Lehmann gibt und die diese Petition – Rechtschreibfehler hin oder her – durch Mitzeichnung unterstützen. Hier nun der Petitionstext:
Der Deutsche Bundestag möge eine zeitgemäße und sozial gerechte Berechnung von Kindesunterhalt beschließen.
Druch das Wachstumsbeschleunigungesetz und Änderung der DüsseldorferTabelle ergibt sich eine noch nie dawesene Erhöhung des Kindesunterhalts. Das am 01.01.2010 gültige Gesetz soll helfen leichter eine neue Familie aufzubauen? Wie mit weniger Geld, das einem durch unüberlegte Gesetzesänderungen, es immer schwerer gemacht wird überhaupt noch über genügend Finanziellemittel zu verfügen einen regelmäßigen kontakt zum eigenen Kind aufrecht zuerhalten.
Die Erhöhungen der letzten Jahre und das gleichbleiben des Eigenbedarfs führt immer mehr zu einer Klufft zwischen Unterhaltspflichtigem und Unterhaltsberechtigtem. Unterhaltspflichtige werden immer mehr in die soziale ecke getrieben. Ebensfalls ist die Berechnungsgrundlage (mutter mit 2 kindern) nicht mehr Zeitgemäß, eine willkürliche Aufstufung um 2 Einkommensstufen bei nur einem Kind ( wie in sehr vielen Fällen) ist ungerecht. Es Bleibt immer weniger Geld über durch permernet steigenden Unterhalt und dagegen schwach steigende Gehaltserhöhungen. Desweitern werden wichtige dinge wie Hausrat und Unfallversicherung nicht berücksichtigt, allerdings bei der Steuerrückvergütung berücksichtigt was dem Einkommen vollangerechnet wird. Es ist zwingend Notwendig die Berechnugsgrundlage zu überarbeiten und zu berücksichtigen was tatsächlich an Bargeld inc.Kindergeld auf das Konto des Erziehenden Elternteils kommt. Mit unterhalt allein is es nicht getan, Fahrtkosten,Lebensmittel und Unternehmungen wie Zoo-, Kino- oder Jahrmarktbesuch gehen weiter zu lasten des Barunterhaltspflichtigem wofür erst einmal auch Geld da sein muß.
Ich selbst kann es mir kaum leisten den kontakt zu meinem Kind regelmäßg stattfinden zulassen. Ist es denn nur wichtig das Geld gezahlt wird?
Wie soll man sich am Leben des KIndes aktiv Beteiligen.
ICH möchte wieder Vater sein und nicht nur noch den lieben Geldonkel spielen.
ICH möchte wieder am Leben meines Kindes teihaben und nicht nur als Zaungast dienen. (Quelle: epetitionen.bundestag.de)
Der Link zum Mitzeichnen findet sich unter dieser Adresse: https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=8973
Nebenbei angemerkt: Gibt es denn keinen von der Erhöhung der Düsseldorfer Tabelle betroffenen Rechtsanwalt oder Journalist welcher so einen Text mit Links aus dem Ärmel schüttelt? Warum schließen sich denn die bekannten “großen” Vereine nicht mal kurz?
Um das Ganze dann auch zu erleichtern stell ich jetzt kurzentschlossen mal eine Liste der betreffenden Organisationen (bzw. Multiplikatoren) zusammen und bitte doch diese durch Kommentare kräftig zu erweitern, damit bei der nächsten Petition bereits im Vorfeld kräftig die Werbetrommel gerührt werden kann. So schwer kann es doch nicht sein an Mitzeichner zu kommen?!?
Hier nun die Liste von Organisationen, welche sich (u.a.) für unterhaltszahlende Väter (bzw. Elternteile) einsetzen:
- ISUV (http://www.isuv.de)
- Papa Ralf (http://papa-ralf.de)
- Väteraufbruch für Kinder VafK (http://www.vafk.de)
- Väternotruf (http://www.vaeternotruf.de)
- Pappa.com (http://pappa.com)
- Väterinitiative Berlin-Brandenburg e.V. (http://www.vaeterinitiative.org)
- Väter für Kinder (http://www.vaeterfuerkinder.de)
- Väter aktuell (http://www.vaeter-aktuell.de)
- Väterradio (http://www.vaeterradio.de)
- Treffpunkt Eltern (http://www.treffpunkteltern.de)
- Paps (http://www.paps.de)
- Väter und Karriere (http://vaeter-und-karriere.de)
- Papaliste (http://www.papaliste.de)
- Väter Forum (http://forum.vaeter.de)
- Vatersein (http://www.vatersein.de)
Die Liste erhebt natürlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit, jedoch denke ich, dass sie als gute Ausgangsbasis für eine breit angelegte PR-Maßnahme dienen kann.
Vielleicht schafft es ja eine der zukünftigen Petitionen über die 50.000 Mitzeichnerhürde zu springen um es so in die öffentliche Ausschußsitzung zu schaffen.
UPDATE: Vom ISUV-Verband geht eine neue ePetition an den Start. Selbstverständlich rufe ich hiermit alle Blogleser auf diese Petition mitzuzeichnen.
Hier nun der Link zur Petition: https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=10463
Hier der Original-Wortlaut der Petition vom Pressesprecher des Interessenverbandes ISUV:
Was muss einer Unterhaltszahlerin/einem Unterhaltszahler bleiben – Höhe des Selbstbehaltes – Art der Festsetzung des Selbstbehaltes
Der Bundestag möge beschließen, dass der Selbstbehalt der Unterhaltsverpflichteten gesetzlich entsprechend sozialrechtlichen Grundsätzen geregelt wird, wobei insbesondere das Lohnabstandsgebot zu beachten ist. Dabei sind individuelle Wohnkosten und Umgangskosten zu berücksichtigen.
Begründung:
Der derzeit geltende notwendige Selbstbehalt führt nach Erhöhung der Unterhaltsbetragssätze der Düsseldorfer Tabelle zu einer unverhältnismäßigen Belastung des barunterhaltspflichtigen Elternteils. Die Selbstbehaltssätze des Unterhaltsverpflichteten werden von den Oberlandesgerichten nach eigenem Ermessen festgelegt. Die letzte Erhöhung erfolgte in 2005. Sie entsprach schon damals nicht dem sozialhilferechtlichen Mindestbedarf (vgl. Schürmann, FamRZ 2005, 148; Riegner, FÜR 2006, 328). Das Verfahren der Festlegung der Selbstbehaltssätze durch die Oberlandesgerichte verstößt gegen die Grundsätze des Urteils des BVerfG vom 9. 2. 2010 – 1 BvL 1/09 u. a. (Hartz IV-Gesetz), weil es nicht transparent und sachgerecht ist und nicht zu einem realitätsgerechten Ergebnis führt.
Da sich die Unterhaltshöhe gem. § 1606 Abs. 3 BGB nach der Lebensstellung des nicht betreuenden Elternteils richtet, verbietet sich schon aus Gründen der Gesetzessystematik auch die Annahme eines absoluten Selbstbehaltes. Neben einem festen Grundbedarf ist die Höhe des Selbstbehaltes an die individuellen Verhältnisse des Unterhaltsverpflichteten anzupassen.
Die derzeit im Eigenbedarf des Unterhaltsverpflichteten anerkannte Warmmiete in Höhe von 360,00 Euro entspricht nicht der wirtschaftlichen Realität.
Der barunterhaltspflichtige Elternteil, der regelmäßig auch das Wochenendumgangsrecht wahrnimmt, ist im Rahmen der kindgerechten Betreuung verpflichtet, dem Kind einen angemessenen Lebensbereich während des Umgangs zu bieten. Die offensichtlich in der Miethöhe veranschlagte 1-Zimmer-Wohnung ist dazu nicht geeignet, eine dem Kindeswohl dienende Ausübung des Umgangsrechts zu gewährleisten.
Daraus folgt, dass dem „individuellen Selbstbehalt“ neben den zu berücksichtigenden Kosten für Unterkunft und Heizung auch alle tatsächlich entstehenden umlagefähigen Nebenkosten zugrundegelegt werden müssen.
Wir schlagen vor: Als Grundlage für die konkrete individuelle Ermittlung des jeweiligen Selbstbehaltes können die Voraussetzungen herangezogen werden, die die Gerichte derzeit für die Gewährung der Verfahrens- und Prozesskostenhilfe anwenden. Da sind jeweils die Kosten für Unterkunft und Heizung, die Aufwendungen für übliche Versicherungen, wie Kfz-, Hausrat-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen sowie besondere Belastungen im Einzelfall zu berücksichtigen. Auch die Kosten des Umgangs, die die Höhe des anteiligen Kindergeldes nachweislich übersteigen, sind im Selbstbehalt individuell zu berücksichtigen.”
Ziel ist eine realistische den wirtschaftlichen Verhältnissen Rechnung tragende Existenzsicherung von Kindern und Unterhaltszahlern/innen. Dabei ist insbesondere auch zu berücksichtigen, dass der Kontakt zu den Kindern aufrecht erhalten und gemeinsame Elternverantwortung praktiziert werden kann.
Aktuell (05.Mai.2010) sind etwa 2670 Mitzeichner registriert. Das Ende der Mitzeichnungsfrist ist bereits in zwei Tagen. Bitte rufen Sie alle Bekannte und Verwandte von Betroffenen auf und bitten um Mitzeichnung. Danke auch an Steff für den Hinweis.